Häufig gestellte Fragen zur Altersvorsorge in der Schweiz
Antworten rund um 1., 2. und 3. Säule
Was ist die erste Säule des Schweizer Rentensystems?
Die erste Säule, auch AHV genannt, dient der Grundsicherung. Sie ist obligatorisch und finanziert sich über laufende Beiträge aller Erwerbstätigen. Sie stellt sicher, dass im Alter oder bei Invalidität eine minimale Rente ausgezahlt wird.
Wie funktioniert die zweite Säule?
Die zweite Säule, BVG, ergänzt die erste Säule. Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten Beiträge in Pensionskassen, um das bisherige Lebensniveau im Alter aufrechtzuerhalten. Die Leistungen hängen von Höhe und Dauer der Beiträge ab.
Was beinhaltet die private Vorsorge (3. Säule)?
Die erste Säule, auch AHV genannt, sichert mit Beiträgen der aktiven Versicherten einen grundlegenden Lebensstandard im Alter und bei Invalidität. Erwerbstätige und Nichterwerbstätige leisten Zahlungen an die Ausgleichskasse, die die Mittel sammelt und im Bedarfsfall Rentenzahlungen oder Hinterlassenenleistungen auszahlt.
Was ist die zweite Säule (berufliche Vorsorge)?
Die zweite Säule ergänzt die AHV und baut auf einem Sparprinzip auf. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge in eine Pensionskasse ein. Im Rentenalter erhalten Versicherte eine Zusatzrente, die sich aus angespartem Guthaben und den jährlichen Zinsen ergibt.
Welche Optionen bietet die Säule 3a?
Die Säule 3a erlaubt gebundene Vorsorgekonten oder Versicherungslösungen. Beiträge können bis zu einem festgelegten Höchstbetrag jährlich steuerlich abgesetzt werden. Bezugsfähig ist das Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter oder bei definierten Anlässen wie Hauskauf.
Wie unterscheidet sich Säule 3b von 3a?
Die Säule 3b umfasst alle nicht gebundenen Vorsorgemodelle ohne Maximalbeträge. Sie bietet volle Flexibilität bei Ein- und Auszahlungen, verzichtet jedoch auf die direkten Abzugsmöglichkeiten, die die Säule 3a gewährt.
Ab wann kann ich Leistungen aus der beruflichen Vorsorge beziehen?
Leistungen aus der zweiten Säule sind grundsätzlich ab dem offiziellen AHV-Rentenalter fällig. In besonderen Fällen, etwa bei vorzeitigem Ruhestand oder Teilpensionierung, kann das Altersguthaben auf Antrag früher bezogen werden, sofern die Pensionskasse dies zulässt.
Wie wird meine Altersrente berechnet?
Die Rente setzt sich aus Ihrem angesparten Guthaben und dem aktuellen Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse zusammen. Je nach Deckungsgrad und Zinssatz wird anhand dieses Satzes die jährliche Rentenauszahlung festgelegt.
Kann ich mein Pensionskassenguthaben bei einem Jobwechsel übertragen?
Ja. Bei einem Arbeitgeberwechsel wird das vorhandene Guthaben als Freizügigkeitsleistung an die neue Pensionskasse übertragen. Damit bleiben Ihre Ansprüche erhalten und eine Unterbrechung der Vorsorge wird vermieden.
Wie sicher ist mein Vorsorgeguthaben?
Ihr Vorsorgeguthaben unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Pensionskassen müssen Mindestdeckungsgrade und Reserven vorhalten, um die Leistungen der Versicherten langfristig zuverlässig sicherzustellen.
Welche Fristen und Termine muss ich beachten?
Einzahlungen in die Säule 3a können bis Ende Jahr des Jahres geleistet werden, in dem Sie das Rentenalter minus fünf Jahre erreichen. Die Übertragung von Freizügigkeitsleistungen muss innerhalb der von den Kassen vorgegebenen Fristen, meist wenige Wochen, erfolgen.
Welche Steuervorteile bietet die dritte Säule?
Einzahlungen in die Säule 3a dürfen Sie jährlich bis zum gesetzlich festgelegten Maximum vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei Auszahlung wird das Guthaben separat und zu einem privilegierten Satz besteuert.
Wie unterstützt mich AlpVita bei meiner Vorsorgeplanung?
AlpVita analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt Ihnen individuelle Ergänzungsmöglichkeiten für die zweite und dritte Säule auf. In persönlichen Gesprächen entwickeln wir gemeinsam eine auf Ihre Ziele und Bedürfnisse abgestimmte Strategie.