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Drei Säulen-System im Überblick

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen. Die erste Säule (AHV/IV) bietet eine staatliche Grundabsicherung im Alter oder bei Invalidität. Die zweite Säule (BVG) ergänzt diese Basis durch berufliche Vorsorge und sichert den gewohnten Lebensstandard. Die dritte Säule ermöglicht eine private Ergänzung und bietet individuelle Gestaltungsspielräume.

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1. Säule

Die erste Säule (AHV/IV) ist obligatorisch für alle Erwerbstätigen und stellt eine minimale Rente sicher. Sie wird über laufende Beiträge finanziert und greift bei Alter, Tod der versicherten Person oder Invalidität.

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2. Säule

Die berufliche Vorsorge (BVG) wird durch Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden aufgebaut. Gespartes Vorsorgeguthaben wird bei Pensionierung als Rente oder Kapitalleistung ausgezahlt.

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3. Säule

Die private Vorsorge (3a/3b) bietet steuerliche Vorteile und flexible Möglichkeiten zum individuellen Aufbau von zusätzlichen Leistungen im Alter.

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Wie funktioniert die berufliche Vorsorge?

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ergänzt die staatliche Grundsicherung und zielt darauf ab, im Ruhestand einen angemessenen Lebensstandard beizubehalten. Arbeitgeber und Mitarbeitende leisten systematisch regelmässige Beiträge an eine unabhängige Pensionskasse. Diese sammelt und verwaltet individuelle Vorsorgeguthaben und zahlt bei Pensionierung eine Rente oder einmalige Leistung aus. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem angesammelten Betrag, dem Umwandlungssatz und der Beitragsdauer. Ein Vorbezug ist möglich, etwa für selbstgenutztes Wohneigentum oder bei Auswanderung. Zudem bietet die Pensionskasse im Invaliditätsfall ergänzende Leistungen. Die Aufsicht durch behördliche Stellen sorgt für Transparenz und langfristige Verlässlichkeit im gesamten System.

Erfahren Sie, wie Sie mit der richtigen Strategie im Rahmen der zweiten Säule Vorsorgeguthaben optimal nutzen können.

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